Denn das Bundesgericht verneinte eine solche Verletzung in der Vergangenheit wiederholt auch in Verfahren, in denen die Urteilsbegründung erheblich länger gedauert hatte als im vorliegenden Fall; so etwa in den Urteilen 6S_74/2007 vom 6. Januar 2008 (Mord und Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Freiheitsstrafe von 17 Jahren, Urteilsausfertigung nach 19 Monaten), 6B_764/2009 vom 17. Dezember 2009 (zweifache versuchte vorsätzliche Tötung, Freiheitsstrafe von sieben Jahren, Urteilsausfertigung nach 25 Monaten) und 6B_994/2010 vom 7. Juli 2011 (versuchte schwere Körperverletzung, Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, Urteilsausfer-