4. Parteistellung der BVD Seit dem Inkrafttreten des neuen Justizvollzugsgesetzes [JVG; BSG 341.1] am 1. Dezember 2018 verfügen auch die BVD über Parteistellung in den Verfahren der selbstständigen nachträglichen richterlichen Entscheide. Wie das Obergericht des Kantons Bern in seinem Beschluss BK 18 440 vom 8. Februar 2019 E. 1.3 bereits entschieden hat, besteht die Parteistellung jedoch nicht in Rechtsmittelverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des JVG bereits hängig waren. Die BVD werden entsprechend in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Partei geführt.