bezeichnet] pag. 1 ff.). Er beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und seine umgehende Haftentlassung. Weiter sei festzustellen, dass die Vorinstanz das Beschleunigungsgebot und den Gehörsanspruch des Beschwerdeführers verletzt habe, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (BK pag. 3). Am 5. September 2018 wurde ein Beschwerdever-