Am 22. Januar 2018 beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um weitere drei Jahre (pag. 1885). Diesen Antrag hiess das Jugendgericht mit Entscheid vom 18. Mai 2018, ausgefertigt am 23. August 2018 (pag. 2100 ff.), dem Grundsatz nach gut und verlängerte die stationäre Massnahme um weitere zwei Jahre. Gemäss diesem Entscheid endet die Massnahme am 12. März 2020. Gegen den Verlängerungsentscheid erhob A.________ (nachfolgend: Verurteilter oder Beschwerdeführer) am 3. September 2018 Beschwerde (Akten Beschwerdekammer [nachfolgend mit «BK pag.» bezeichnet] pag.