Er wurde zu einer stationären therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Behandlungseinrichtung und einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, welche zugunsten der therapeutischen Massnahme aufgeschoben wurde, verurteilt (pag. 456). Die Massnahme wurde mit Beschluss des neu zuständigen Kantonalen Jugendgerichts (nachfolgend: Jugendgericht oder Vorinstanz) vom 2. Mai 2014 (pag. 945 ff.) um weitere vier Jahre, d.h. bis am 12. März 2018, verlängert. Am 22. Januar 2018 beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um weitere drei Jahre (pag.