455 ff.) wurde A.________ der sexuellen Nötigung, des Raubes unter Zufügung einer schweren Körperverletzung, der Sachbeschädigung, des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Nötigung, des Hausfriedensbruchs sowie der Entwendung eines Personenwangens zum Gebrauch für schuldig erklärt (pag. 455 f.). Er wurde zu einer stationären therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Behandlungseinrichtung und einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, welche zugunsten der therapeutischen Massnahme aufgeschoben wurde, verurteilt (pag.