(mehrfach), Widerhandlung gegen das Transportgesetz und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (mehrfach). Zusätzlich wurde er der strafbaren Vorbereitungshandlungen zur vorsätzlichen Tötung für schuldig erklärt (pag. 203). Bestätigt wurden ebenfalls die erstinstanzlich verhängten Sanktionen, nämlich die Unterbringung in einem Erziehungsheim, zu vollziehen in einer Arbeitserziehungsanstalt, sowie die Anordnung einer ambulanten besonderen Behandlung in Form einer Psychotherapie (pag. 203). Mit Urteil des Jugendgerichts Oberland vom 13. März 2009 (pag. 455 ff.) wurde A.____