Dieses Urteil wurde in Fünferbesetzung gefällt und wurde für die Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen. Das – zwischenzeitlich unter BGE 144 I 70 publizierte – Urteil war seit Anfang April 2018 der Öffentlichkeit zugänglich und auch der hier monierte Entscheid des Bundesgerichts 5D_50/2018 vom 26. April 2018 verwies auf diesen. Vor diesem Hintergrund bedurfte es – unabhängig des juristischen Hintergrunds der Beschuldigten – keiner weiteren Abklärung mehr.