Reglement der Standeskommission BAV). Dies ist nicht zu beanstanden. Aus dem Umstand, dass Art. 4 Ziff. 2 des Reglements der Standeskommission BAV nur «praktizierende Anwälte» als antragsberechtigt bezeichnet, kann der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten. Zum einen ist die