5 deführer angeblich einmal mehr auf dem Buckel eines Mandanten seinen privaten Kreuzzug austragen soll), dem Durchschnittsleser das Bild einer egoistischen Person. Demgegenüber greift der Hinweis der Beschuldigten auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_257/2016 vom 5. August 2016 zu kurz, wird in der gerügten Meldung an die Standeskommission doch explizit der Verdacht einer Verletzung von Berufsregeln geäussert und sollen eine Mehrzahl von «Vorfällen» Grundlage der Meldung bilden.