Mit Entscheid SK 18 374 vom 27. September 2018 wies die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern das Ausstandsgesuch gegen die Besetzung der Beschwerdekammer im Verfahren BK 18 381 ab, soweit sie darauf eintrat. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 14. bzw. 25. September 2018 die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer replizierte am 22. Oktober 2018 und hielt an seinen Anträgen fest.