Am 3. September 2018 reichte er ein bereits in der Beschwerde in Aussicht gestelltes Arztzeugnis nach. Am 5. September 2018 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren, gewährte den Parteien Frist zur Stellungnahme und leitete das mit der Beschwerde verbundene Ausstandsgesuch den Strafkammern des Obergerichts zur gesetzlichen Folgegebung weiter. Mit Entscheid SK 18 374 vom 27. September 2018 wies die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern das Ausstandsgesuch gegen die Besetzung der Beschwerdekammer im Verfahren BK 18 381 ab, soweit sie darauf eintrat.