Sie habe angegeben, dass sie keinerlei Einkommen habe. Er gehe jedoch davon aus, dass sie in Wirklichkeit weiterhin Salons betreibe, das eingenommene Geld aber über die Beschuldigte 2 laufe, mit welcher sie zusammen wohne. Am 14. August 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren nicht an die Hand.