1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden den Beschwerdeführern 1-6 solidarisch zur Bezahlung auferlegt. 3. Die Verteidigungskosten des Beschuldigten 1 werden auf CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt und den Beschwerdeführern 1-6 solidarisch zur Bezahlung auferlegt. 4. Die Verteidigungskosten des Beschuldigten 2 werden auf CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt und den Beschwerdeführern 1-6 solidarisch zur Bezahlung auferlegt.