5. Im Resultat ist die Sistierung zum jetzigen Zeitpunkt rechtens und die Beschwerde abzuweisen. 6. Bei diesem Verfahrensausgang werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). Sie haben demzufolge die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00 zu tragen.