Die Gefahr sich widersprechender gerichtlicher Urteile, welcher mit einer Sistierung begegnet werden soll, bliebe bei einer Teilsistierung aufgrund der erwähnten Verflechtungen bestehen. Die für das Strafverfahren wesentlichen Beweisfragen, welche durch das Handelsgericht nicht geklärt wurden, können zur gegebenen Zeit ohne Nachteil im wieder aufgenommenen Strafverfahren beurteilt werden. 4.2