Der Entscheid des Zivilgerichts über diese Punkte ist für das Strafverfahren sowohl in sachverhaltsmässiger als auch rechtlicher Hinsicht von grundlegender Bedeutung. Gelangt das Zivilgericht zum Schluss, dass keine zivilrechtliche Pflichtverletzung der O.________ AG (mithin der Beschuldigten) vorliegt, so fällt auch eine Strafbarkeit wegen Misswirtschaft ausser Betracht, zumal sich die arge Nachlässigkeit in der Berufsausübung im Sinne von Art. 165 StGB gerade nach diesen zivilrechtlichen Pflichten bestimmt.