- die Überschuldungsanzeige(n) i.S.v. Art. 728c und 729c OR nicht (betreffend die N.________ SA) bzw. verspätet (betreffend die M.________ AG) eingereicht, - ihre Revisionstätigkeit ab dem Jahr 2009 sowohl bei der M.________ AG als auch bei der N.________ SA eingestellt und 4 - eine «Scheinsanierung» (Verkauf des P.________ von der M.________ AG an die N.________ SA) beraten hätten.