dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Beschuldigte 2 stellte in seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2018 die gleichen Rechtsbegehren wie der Beschuldigte 1. 1.5 Nach zweimalig gewährter Fristerstreckung reichten die Beschwerdeführer 1-6 ihre Replik am 19. Dezember 2018 ein. Die Replik wurde den übrigen Parteien mit Verfügung vom 21. Dezember 2018 zur Kenntnisnahme zugestellt.