In ihrer Stellungnahme vom 25. September 2018 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Beschwerde unter Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens an die Beschwerdeführer. 1.4 Gleichentags gab Rechtsanwältin Dr. D.________ bekannt, dass sie den Beschuldigten 2 vertrete und um Erstreckung der gesetzten Frist ersuche. Der Beschuldigte 1, nun vertreten durch Fürsprecher Dr. B.________, beantragte in seiner Stellungnahme vom 26. September 2018 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.