– unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MWST – 1.3 Nachdem die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 5. September 2018 der Generalstaatsanwaltschaft und den Beschuldigten Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme geboten hatte, betraute erstere mit Verfügung vom 7. September 2018 die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben. In ihrer Stellungnahme vom 25. September 2018 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Beschwerde unter Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens an die Beschwerdeführer.