Hinzu kommt, dass sich die Beziehung des von der Wegweisung betroffenen Beschwerdeführers zu seiner Familie in Zukunft ohnehin schwieriger gestalten wird. Auch wenn zutreffen mag, dass im Fall von Flucht oder Untertauchen die Beziehungspflege erschwert würde, bedeutet dies nicht, dass eine Kontaktaufnahme gar nicht mehr möglich wäre. Besuchsweise könnten sie sich immer noch im Ausland sehen und zumindest via moderne Kommunikationsmittel wäre eine regelmässige Kontaktaufnahme gesichert.