Eine vom Verwaltungsgericht am 13. April 2018 vorgenommene online-Suchanfrage im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) habe ergeben, dass der Beschwerdeführer schweizweit in rund 30 Gesellschaften als einziger Gesellschafter und/oder Geschäftsführer mit Einzelunterschrift eingetragen sei bzw. gewesen sei. Die Mehrheit dieser Gesellschaften befinde sich in Liquidation oder sei im Handelsregister gelöscht, nachdem der Konkurs eröffnet oder dieser mangels Aktiven eingestellt worden sei (zum Ganzen E. 3.4 des vorgenannten Urteils des Verwaltungsgerichts).