Dem Urteil des Verwaltungsgerichts kann hierzu entnommen werden, dass er geltend gemacht habe, selbstständig erwerbstätig zu sein, indem er gegen «ein Honorar» überschuldete Gesellschaften zu einer «ordnungsgemässen Liquidation» bringe. Eine vom Verwaltungsgericht am 13. April 2018 vorgenommene online-Suchanfrage im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) habe ergeben, dass der Beschwerdeführer schweizweit in rund 30 Gesellschaften als einziger Gesellschafter und/oder Geschäftsführer mit Einzelunterschrift eingetragen sei bzw. gewesen sei.