Aktenkundig hat er Schulden in beträchtlicher Höhe (Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. April 2018, E. 4.3.1). Er macht zwar geltend, wirtschaftlich mit der Schweiz verbunden zu sein. Mehr als den Hinweis, wonach er Gesellschafter diverser Gesellschaften sei, bringt er jedoch nicht vor. Dem Urteil des Verwaltungsgerichts kann hierzu entnommen werden, dass er geltend gemacht habe, selbstständig erwerbstätig zu sein, indem er gegen «ein Honorar» überschuldete Gesellschaften zu einer «ordnungsgemässen Liquidation» bringe.