5 waltschaft nicht nur gegen den Beschwerdeführer Anklage erhoben, sondern auch gegen E.________. Ihnen beiden wird teilweise mittäterschaftliches Vorgehen zur Last gelegt. Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht lehnte eine Abtrennung des Verfahrens von E.________ anlässlich der Verhandlung vom 1. Mai 2018 ab. Der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers sprach sich vorgängig ebenfalls gegen eine Abtrennung aus, dies mit der Begründung, dass eine gemeinsame Befragung und Beurteilung aufgrund der Anklage unerlässlich sei (zum Ganzen: Protokoll der Hauptverhandlung vom 1. Mai 2018, S. 4).