Die Firma, bei der er angestellt gewesen sei, sei in Konkurs gefallen. Zudem lasse sein bisheriges Verhalten im Strafverfahren darauf schliessen, dass er sich diesem zu entziehen versuche. Infolge unentschuldigten Fernbleibens von ordentlich anberaumten Terminen und wegen fehlender «Greifbarkeit» habe er zur Verhaftung ausgeschrieben werden müssen. Im Übrigen habe er auch schon früher polizeilich vorgeführt werden müssen (24. November 2012, 14. Dezember 2016 und 5. Mai 2017).