Gewährt wurde die Auslieferung für gewerbsmässigen Betrug mit einem Gesamtdeliktsbetrag von CHF 297'680.00, qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung mit einem Deliktsbetrag von CHF 376'533.04 und Erschleichen einer falschen Beurkundung im Zusammenhang mit der Gründung einer AG. Soweit die zusätzlich in der Anklageschrift vom 1. November 2017 aufgeführten Delikte betreffend, haben die Justizbehörden von Montenegro die Auslieferung nicht genehmigt, so dass diese Vorwürfe hier nicht weiter von Relevanz sind. 4.2 Gemäss