Im Rahmen der Eröffnung des Schriftenwechsels setzte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt C.________, über die Beschwerde in Kenntnis. Die Stellungnahmen des Zwangsmassnahmengerichts vom 3. September 2018 sowie der von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betrauten Staatsanwältin D.________ vom 4. September 2018 wurden dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 5. September 2018 zugestellt (Eingang beim Verteidiger: 6. September 2018). Staatsanwältin D.__