Nach Gutheissung des Auslieferungsgesuchs wurde er am 22. August 2018 in die Schweiz überstellt und am 24. August 2018 auf Antrag des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft versetzt, dies bis 19. Oktober 2018 (voraussichtliche Eröffnung des Urteils des Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht: 12. Oktober 2018). Gegen diesen Entscheid liess der Beschwerdeführer durch seinen privat mandatierten Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, am 30. August 2018 Beschwerde erheben, mit dem Antrag auf Aufhebung des Haftanordnungs-