1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 7. August 2018 wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, das Strafverfahren im Sinne der Erwägungen fortzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.