_ lässt sich der Schluss ziehen, dass die Beschuldigte das Urteil des Obergerichtes des Kantons Bern als Fehlurteil empfand und deshalb die Beschwerdeführerin aus ihrer Sicht eine mehrfache Betrügerin sei. Sie fügte nämlich dem Klagerückzug noch einmal den Text ihrer Klageschrift bei, wo sie ausführte: «Der Betrug, welcher detailliert in den beiliegenden Akten des Regionalgerichts Oberland beschrieben wird, ist im Oktober 2007 begangen worden.»