Sie habe das Urteil ja auch weitergezogen. Der Anwalt der Beschwerdeführerin scheine nicht korrekt über das Urteil informiert zu sein. Die Beschwerdeführerin habe verschiedene Strafverfahren am Laufen gehabt. Es sei nötig, alle Dossiers zu lesen (vgl. EV Beschuldigte, Z. 55 ff.).