Sie wurde hingegen schuldig erklärt der versuchten Erpressung, der Verletzung des Schriftgeheimnisses und der Urkundenfälschung. Die Beschwerdeführerin wurde im Weiteren freigesprochen wegen Betrugs z.N. der Beschuldigten und schuldig gesprochen wegen Urkundenfälschung. Die Beschuldigte führte anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahme am 25. Januar 2018 im Wesentlichen aus, sie verweise auf ihr Klagerückzugsschreiben. Sie verweise zudem auf das Urteil des Regionalgerichts Oberland. Die Beschwerdeführerin sei damals verurteilt worden. Sie habe das Urteil ja auch weitergezogen.