2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin wird am Ende des Verfahrens durch das Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller, a.v.d Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident C.________ - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt D.________