1. Am 12. Juni 2018 verlängerte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) die gegen den Gesuchsteller angeordnete stationäre psychotherapeutische Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB um fünf Jahre, rückwirkend ab 2. Oktober 2017 (Ziffer 1). Am 22. Juni 2018 reichte der Gesuchsteller, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin B.________, Beschwerde ein. Zudem beantragte er am 28. August 2018 die sofortige Freilassung aus der Sicherheitshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft liess sich am 31. August 2018 vernehmen und beantragte die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs, soweit darauf einzutreten sei.