Der Strafregisterauszug des Beschwerdeführers weist keine Einträge auf, er ist 25 Jahre alt, den Führerausweis hat er seit März 2011. Ein ADMAS-Auszug des Strassenverkehrsamtes liegt auch nicht bei den Akten, sodass allfällige Führerausweisentzüge nicht ersichtlich sind. Es wurde – entgegen der Replik – offensichtlich bei der Polizei eingestanden, dass die Gruppe (inklusive des Beschwerdeführers) sich der Polizeikontrolle entziehen wollte. Jedoch hat der Beschwerdeführer die Flucht aufgegeben und angehalten. Er hat sich