Die Polizisten entschieden sich, die Motorräder zur Kontrolle anzuhalten. In der Folge beschleunigten die Motorradfahrer massiv und versuchten, sich der Kontrolle zu entziehen – letzteres wird indes in der Replik neu bestritten. Die Patrouille nahm die Nachfahrt auf. Dabei stellte sie gefährliche Fahrmanöver sowie teils massiv überhöhte Geschwindigkeiten fest. Gestützt auf die Auswertungen der Go-Pro-Kameras wird 2 wahrscheinlich eine Anklage wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG) erfolgen.