1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 7. August 2018 (EO 16 4717) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern.