gegebenenfalls Anklage beim zuständigen Gericht erhoben müssen (vgl. E. 4.2 hiervor). Zu beachten ist dabei, dass es sich vorliegend um ein schweres Delikt handelt, weshalb sich eine Anklageerhebung in der Regel aufdrängt, wenn ein Freispruch gleich wahrscheinlich ist wie eine Verurteilung resp. wenn eine zweifelhafte Beweis- oder Rechtslage vorliegt. 5. 5.1 Die Beschwerdeführer 1-3 obsiegen in der Hauptsache. Der Nichteintretensentscheid betreffend den Antrag um Ausdehnung des Strafverfahrens auf Urkundendelikte und auf das N.________(Spital) hat keine ausscheidungswürdigen Kosten