Allerdings wird diese Einschätzung wieder relativiert, wenn sie weiter hinten im Gutachten ausführen, dass nicht in jedem Fall verbindlich vorhergesagt werden könne, ob sich der klinische Verlauf bei gestellter Diagnose letzten Endes positiv beeinflussen oder ein fataler Ausgang gar abwenden lasse resp. sie vorbringen, sie könnten zumindest vermuten, dass ein früheres Einleiten einer spezifischen therapeutischen Intervention geeignet gewesen wäre, die Wahrscheinlichkeit des fatal endenden Ausgangs – in welcher Dimension auch immer müsse in Ermangelung einer Bildgebung am 31. März 2014 offen bleiben – zu re-