Zudem muss beurteilt werden, ob es sich um einen «klaren Fall» im Sinne des internen Abklärungs-Algorithmus für Patienten mit Drehschwindel des N.________(Spital) (vgl. Beilagenordner weiss, Beilage 12) gehandelt hat, bei welchem auf eine Bildgebung verzichtet werden kann. Immerhin hat der Beschuldigte 1 zu Beginn der Untersuchung offenbar einen Spontannystagmus als fraglich erachtet. Zur Beantwortung der vorstehenden Fragen ist allenfalls, sofern möglich und sinnvoll, vorgängig auch noch das Pflegepersonal vom 31. März 2014 einzuvernehmen und den Gutachtern ist zudem das Antwortschreiben des N.________(Spital) vom 9. Juni 2017 samt Beilagen zuzusenden.