Bei den von den Gutachtern aufgeworfenen Fragen und Unklarheiten betreffend die (medizinische) Sorgfaltspflicht der Beschuldigten 1 und 2 handelt es sich um Fachfragen. Die Antworten der Beschuldigten 1 und 2 hierzu müssen deshalb durch einen medizinischen Experten, d.h. die IRM-Gutachter selbst, verifiziert werden. Wie von den Beschwerdeführern 1-3 zu Recht dargetan wurde, muss, was für einen medizinischen Laien nachvollziehbar und logisch erscheint, keineswegs der massgeblichen medizinischen Sorgfaltspflicht entsprechen.