Gestützt darauf hätten sie – mangels Vorliegens von Anzeichen für ein zentrales (neurologisches) Problem – die Diagnose Neuritis vestibularis gefällt und daher bewusst auf eine Bildgebung verzichtet. Nachdem die Beschuldigten 1 und 2 den Patienten abschliessend untersucht und keine Hinweise auf ein neurologisches Problem festgestellt hätten, es diesem zudem kontinuierlich besser gegangen sei, hätten sie ihn am Mittag des 31. März 2014 nach Hause entlassen.