Nachdem auch diese mit dem Patienten einige Tests durchgeführt bzw. wiederholt habe, habe sie den Spontannystagmus nicht feststellen können, weshalb das Vorliegen eines solchen definitiv ausgeschlossen werden konnte. Entsprechend dem Grundsatz, dass lediglich auffällige, nicht aber normale Testergebnisse Eingang in den Notfallbericht finden würden, sei das Nichtvorliegen eines Spontannystagmus auch nicht explizit im Notfallbericht aufgeführt worden.