Nach den durchgeführten Untersuchungen sei er sich nicht ganz sicher gewesen, ob ein Spontannystagmus vorliege oder nicht. Aus diesem Grund – im Sinne einer Gedankenstütze – habe er dies auf seinen Handnotizzettel angemerkt und diesen Punkt mit der später beigezogenen Beschuldigten 2 besprochen. Nachdem auch diese mit dem Patienten einige Tests durchgeführt bzw. wiederholt habe, habe sie den Spontannystagmus nicht feststellen können, weshalb das Vorliegen eines solchen definitiv ausgeschlossen werden konnte.