Sie habe im definitiven Bericht vom 7. April 2014 die Beurteilung geschrieben. Es sei ihr wichtig gewesen, dass aus der Beurteilung ersichtlich werde, dass sie den Patienten eingehend untersucht und sich Gedanken gemacht hätten. Sie habe mit dem Beschuldigten 1 den fraglichen Spontannystagmus besprochen,