Es sei richtig, dass betreffend die Untersuchung zusammen mit der Beschuldigten 2 nichts dokumentiert sei. Er habe zusammen mit der Beschuldigten 2 entschieden, auf bildgebende Abklärungen zu verzichten. 3.6 Am 27. Juni 2017 erfolgte die Ausdehnung der Strafuntersuchung auf die Beschuldigte 2 wegen fahrlässiger Tötung. Die Beschuldigte 2 gab an der Einvernahme vom 25. Oktober 2017 zusammengefasst an, sie habe J.________ sel. selber untersucht. Sie habe sicher mit ihm gesprochen und ihn auch noch nach ein paar Gefahrenzeichen, z.B. ob er doppelt sehe, gefragt.