Ob er auch den Unterberger- Test gemacht habe, wisse er nicht mehr. Die von ihm durchgeführten Tests hätten eventuell eine Viertelstunde gedauert. Er wisse nicht mehr, ob er mit der Beschuldigten 2 nochmals alle Tests durchgeführt habe, welche er bereits gemacht habe. Er wisse, dass die Beschuldigte 2 gezielt nochmals Untersuchungen vorgenommen habe, über die man diskutiert habe. Was sie genau neurologisch noch getestet habe, wisse er nicht mehr. Es sei richtig, dass betreffend die Untersuchung zusammen mit der Beschuldigten 2 nichts dokumentiert sei.