Dies liege daran, dass er den Patienten zusammen mit der Beschuldigten 2 nochmals untersucht habe und diese den fraglichen Spontannystagmus nicht gesehen habe. Der Vermerk «ansonsten unauffälliger Neurostatus» im provisorischen Notfallbericht bedeute, dass in diesem Fall der Neurostatus ausführlicher gewesen sei als in anderen Fällen. Dementsprechend dokumentiere man nur, was wirklich auffällig sei. Was dies im vorliegenden Fall im Detail enthalten habe, könne er nicht mehr sagen. Er sei sich sicher, dass er den Romberg-Test gemacht habe. Ob er auch den Unterberger- Test gemacht habe, wisse er nicht mehr.